Vorbereitende Buchführung nach § 6 Nr. 4 StberG
"Konzentrieren Sie sich auf Ihr Hauptgeschäft, den Rest erledigen wir."
1.
Erstellen Ihrer Finanzbuchhaltung im Rahmen der Beschränkungen des StberG
2.
Sortieren, kontieren und überprüfen der Belege auf Vollständigkeit
3.
Erstellung von Monatsberichten und einer Daten-CD für das Finanzamt (Betriebsprüfung)
4.
Abschlussvorbereitung in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater Ihrer Wahl oder auch in Kooperation von unserem Steuerberater
5.
Berücksichtigung individueller und branchenbedingter Erfordernisse
6.
Erstellung einer BWA(Betriebswirtschaftliche Auswertung)
7.
Anlagenbuchhaltung
8.
Kostenrechnung